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Sie sind kommunikativ und arbeiten gern mit Menschen? Sie haben außerdem Interesse an Medizin, Organisation und sind zuverlässig und gewissenhaft? Dann könnte eine Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann genau das Richtige für Sie sein.

Pflegefachfrau/-mann / Altenpfleger/in / Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in

Hier arbeiten Sie in der Versorgung von Menschen aller Altersstufen in verschiedenen Bereichen, z. B. im Krankenhaus, Pflegeheim und ambulanten Pflegedienst. Mögliche Arbeitsschwerpunkte sind die Altenpflege und die Gesundheits- und Kinderkrankenpflege.

Ausbildungsinhalte

Diese Ausbildung bietet drei Wahlmöglichkeiten. Entweder die Ausbildung zur Pflege aller Altersstufen (Pflegefachfrau/-mann) oder Langzeitpflege (Altenpfleger/in) oder Pädiatrie (Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in).

In den ersten beiden Ausbildungsjahren wird in allen drei Fällen eine generalistische Pflegeausbildung vermittelt. Hierzu gehört die Lehre über den gesunden und kranken Menschen sowie präventive und kurative Maßnahmen. Kenntnisse in der Nutzung digitaler Verwaltungsprogramme, z. B. in der Pflegedokumentation sowie der Einsatz medizintechnischer Innovationen, runden die Ausbildung ab.

Vor Beginn des 3. Ausbildungsjahres haben Sie die Wahl, ob Sie sich im letzten Drittel der Ausbildung auf Altenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege spezialisieren oder die generalistische Pflegeausbildung fortführen und den Ausbildungsabschluss Pflegefachfrau oder Pflegefachmann erlangen möchten.

Gut zu wissen:

Der generalisierte, staatliche Ausbildungsabschluss Pflegefachfrau oder Pflegefachmann wird EU-weit anerkannt.

Spezielle Anforderungen:

  • Schulische Voraussetzungen: Sie benötigen einen mittleren Schulabschluss.
  • Ausreichende Deutschkenntnisse: Sie benötigen, je nach Bundesland, Kenntnisse auf dem Niveau B1 oder B2 nach dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER).
  • Gesundheitliche Eignung: Mit einer Bescheinigung eines deutschen Arztes müssen Sie nachweisen, dass Sie körperlich und geistig gesund und damit für den Beruf der Pflegekraft geeignet sind.
  • Zuverlässigkeit: Um Ihre Vertrauenswürdigkeit zu belegen, benötigen Sie einen Nachweis der Straffreiheit. Je nach Situation, müssen Sie diese durch ein Führungszeugnis aus Ihrer Heimat oder durch ein deutsches polizeiliches Führungszeugnis erbringen.

Lernorte

Der praktische Teil der Ausbildung findet in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder ambulanten Pflegedienst statt und ist etwas umfangreicher als der theoretische, der in einer Pflegeschule stattfindet. Außerdem sind Praxiseinsätze in spezialisierten Einrichtungen vorgesehen, d. h. im Kinderkrankenhaus, in der Psychiatrie, in Beratungsstellen oder Hospizen. Die Ausbildung endet nach drei Jahren (in Teilzeitausbildung nach fünf Jahren) mit einer staatlichen Prüfung.

Ausbildungsjahr und Ausbildungsvergütung in Euro

  • 1. Jahr 1.166,00 €
  • 2. Jahr 1.227,00 €
  • 3. Jahr 1.328,00 €

Perspektiven nach der Ausbildung

Pflegefachpersonen übernehmen allein ihnen vorbehaltene Aufgaben, d. h. sie ermitteln individuelle Pflegebedarfe, organisieren die Pflegeprozesse, führen pflegerische und medizinische Maßnahmen durch und sind verantwortlich für die Qualitätssicherung der Pflege.

Anpassungsweiterbildungen sind nötig, um immer auf dem neuesten Stand zu bleiben, z. B. im Bereich Hygiene, in der Krankenpflege oder bei der Umsetzung verschiedener Maßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie.

Aufstiegsweiterbildungen zu „Fachkrankenpfleger/in“ in vielfältigen Bereichen wie z. B. in der Intensivpflege, der Chirurgie oder der Gerontopsychiatrie. Außerdem sind Fortbildungen in den Bereichen Casemanagement, zur Übernahme einer Leitungsposition oder in der Praxisanleitung möglich.

Bachelorstudiengang in den Bereichen der Pflege mit unterschiedlichen Schwerpunkten, wie z. B. Pflegewissenschaft, Berufspädagogik für Pflege- und Gesundheitsberufe, Gesundheits- und Pflegemanagement. Des Weiteren gibt es auch berufsbegleitende Studiengänge insbesondere in der erweiterten klinischen Pflege. Dazu zählen u. a. die Notfallpflege, die neurologische Pflege und die onkologische Pflege.

Der Weg in die Selbstständigkeit, z. B. mit einem ambulanten Pflege- und Sozialdienst. © Bundesregierung

 

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